Ausscheiden und Nachrücken einer/s ehrenamtlichen Beigeordneten
Der ehrenamtliche Beigeordnete Klaus Unger (CDU) hat durch schriftliche Erklärung vom 07.08.2024 auf sein Ehrenamt als ehrenamtlicher Beigeordneter der Gemeinde Stockstadt am Rhein verzichtetet.
Der Wahlleiter der Gemeindevertretung, Herr Michael Barth, hat deshalb am 08.08.2024 das Ausscheiden des ehrenamtlichen Beigeordneten Herrn Klaus Unger gemäß § 55 Abs. 4 HGO i.V.m. § 34 Abs. 1 KWG festgestellt.
Der Unterzeichner des Wahlvorschlags der CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 14.08.2024 auf die Änderung der Wahlvorschlagsliste verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG stelle ich fest:
Die Gemeindevertreterin Ute Schumann(CDU), wohnhaft Mittelweg 31a, in 64589 Stockstadt am Rhein, ist in den Gemeindevorstand neu nachgerückt.
Gegen diese Feststellung kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Gemeindevertretung binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeindevertretung, Herrn Michael Barth, Kirchstraße 6, 64589 Stockstadt am Rhein, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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